ACALOR ist Vorreiter bei der Verwendung umweltfreundlicher Kältemittel in Wärmepumpen!

Schon seit Einführung der ACALOR-Direktwärmepumpe verwendet ACALOR das umweltfreundliche und auch sehr effiziente Kältemittel Propan (R290).

Dies nicht ohne Grund:

Im Vergleich zu synthetischen Kältemitteln ist die Effizienz von Propan sogar höher.

Es kann nicht zu Wasserschäden im Haus durch defekte Fußbodenheizungsrohre kommen. ACALOR hat seit 20 Jahren ca. 4.000.000 lfm. Kupferrohre blank im Heizestrich verlegt. Kupferrohre bleiben dicht und verrotten nicht. Einen Verschleiß durch mitgerissene Partikel oder  eine Verschlammung gibt es nicht.  Sie haben sicher eine höhere Lebensdauer als Kunststoff- oder Mehrschichtverbundrohre. Die Effizienz bleibt beim Einsatz von Propan in Kupferrohren immer gleich.

Auch ist das Kältemittel Propan wesentlich umweltfreundlicher als synthetische Kältemittel.

In Kühl- und Gefriergeräten wird Propan aufgrund dieser Eigenschaften schon seit längerem als bevorzugtes Kältemittel eingesetzt. Wegen der Brennbarkeit müssen jedoch besondere sicherheitstechnische Maßnahmen beachtet werden, die aber bei ACALOR gelöst sind.

Ein beliebtes Kältemittel bei vielen Herstellern von Wärmepumpen ist z.B. FKW R407C. Dieser Stoff ist ein extrem schädliches Treibhausgas und extrem schädlich für die Erwärmung der Erdatmosphäre.   Dadurch entwickeln sich auch die kleinen Kältemittelmengen (zwischen 1 und 3 kg bei Einfamilienhausanlagen) als Problem.
Falls beispielsweise 2 kg des Kältemittels FKW R407C in die Atmosphäre gelangen, entwickeln diese dort den gleichen Einfluss auf das Klima wie 5,6 Tonnen Kohlendioxid.  Interessant ist in diesem Zusammenhang auch dieserArtikel von Herrn Prof. Volker Quaschning.

Aus diesem Grund hat die EU im Jahre 2014 die Verordnung Nr. 517 mit Gültigkeit ab dem 1.1.2015 erlassen. Ziel dieser Verordnung ist der Umweltschutz durch die Verminderung der Emissionen von fluorierten Treibhausgasen.

Umgesetzt werden soll diese Verordnung im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen:

  • Regeln für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen.
  • Auflagen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen bzw. Produkten die fluorierte  Treibhausgase enthalten.
  • Auflagen für die Verwendung dieser Erzeugnisse bzw. Produkte.
  • Umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten sowohl für denjenigen der diese Erzeugnisse in den Verkehr gebracht hat, als auch für denjenigen der diese Produkte bzw. Anlagen betreibt.  Es gibt für die Dichtheitsprüfungen  inkl. Prüfberichte Übergangsfristen bis zum 1.1.2017. Ab diesem Zeitpunkt müssen diese in regelmäßig wiederkehrenden Abständen wiederholt werden. Verantwortlich ist der Betreiber der Anlage.

Insgesamt wird die Umsetzung dieser Verordnung sicherlich dazu führen, das auch bei Wärmepumpen vermehrt umweltfreundliche Kältemittel eingesetzt werden.