ACALOR und die ErP-Richtlinie

Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG dient der Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energy-related Products, ErP). Im Rahmen der ERP- und Labeling-Richtlinie werden für über 40 Produktgruppen Mindesteffizienzstandards und teilweise Produktlabels eingeführt. Ziel sind auch eine weitere Harmonisierung und Öffnung des Binnenmarktes. Betroffen sind energieverbrauchsrelevante Produkte aus den Sektoren Haushalte, Dienstleistungen und Industrie.

Bis zum 26.09.2015 müssen Raumheizgeräte eine entsprechende Konformitätserklärung und Kennzeichnung erhalten.
In Artikel 2 Satz 2 der entsprechenden Verordnung Nr. 813/2013 wird als Raumheizgerät eine Vorrichtung definiert, die ein wassergeführtes Zentralheizungssystem mit Wärme versorgt.
Da ACALOR über ein Kupferrohrsystem das Kältemittel direkt im Fußboden auskondensiert, fällt die ACALOR-Direktwärmepumpe per Definitionem nicht unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
Dies gilt auch, wenn weiterhin der 200 l Edelstahlspeicher von ACALOR eingesetzt wird.
Für die Brauchwassererwärmung wird ACALOR ab September alternativ eine steckerfertige Brauchwasserwärmepumpe mit integriertem Brauchwasserspeicher einsetzen. Für diese liefert der Hersteller eine Konformitätserklärung sowie die CE-Kennzeichnung. Wird die Wärmepumpe mit einer Brauchwasser-Solaranlage kombiniert, wäre gegebenenfalls ein Package-Labeling für das Brauchwassersystem erforderlich.
Damit erfüllt ACALOR die Anforderungen der ERP-Richtlinie ab September 2015!
Als positive Nebeneffekte werden durch den Einbau der steckerfertigen Brauchwasserwärmepumpe die Arbeitsabläufe auf der Baustelle weiter verbessert, die Verbräuche der ACALOR-Direktwärmepumpe werden weiter sinken und die Lebenserwartung der Wärmepumpe weiter verlängert werden.

ACALOR wird ein Label in Anlehnung an die naheliegenste Technologie (Luft/Wasser WP), verbunden mit dem Hinweise das es sich um ein vergleichbares Label handelt, dieses aber nicht der Verordnung 813/2013 entspricht, erstellen. Damit ist der Sinn der Verordnung erfüllt.